Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen.
Die Mitnahme von Waffen ist verboten.
Im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU dürfen Sie Lebens- und Genussmittel zum eigenen Verbrauch unbegrenzt mitführen. Bei einigen Erzeugnissen gibt es Richtmengen zur Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Bedarf: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Rauchtabak, 10 l Spirituosen, 20 l andere alkoholische Getränke bis 22 Prozent Alkoholgehalt, 90 l Wein (davon max. 60 l Schaumwein) und 110 l Bier.
Bei Mitnahme von größeren Mengen müssen Sie im Fall einer Stichprobenkontrolle durch die Finanzbehörden glaubhaft machen, dass die Waren tatsächlich nur Ihren privaten Zwecken dienen.
Achtung: Die EU-Regelung gilt nicht für die Kanarischen Inseln.
Bei Einreise aus einem Nicht-EU-Land (auch Gibraltar) oder für mitgeführte Waren aus einem "Duty-Free-Shop" gelten geringere Mengen.
Die Mitnahme von Waffen ist verboten.